Die Arbeitslosenquote gibt damit Aufschluss über die Höhe der
Arbeitslosigkeit im Verhältnis zu der Gesamtzahl aller
Erwerbspersonen.
Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Kräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den
Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Unterbeschäftigung in Form Stiller Reserve (insbesondere Entlastung durch Arbeitsmarktpolitik) wird dabei also nicht berücksichtigt. Zugleich gibt es aber Arbeitslose, deren Arbeitsmarktnähe eher gering ist.
Der Kreis der Erwerbstätigen wird unterschiedlich abgegrenzt:
Alle zivilen Erwerbstätigen (alle ziv. ET) sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Sie errechnet sich als
Diese Art der Berechnung ist im Ausland gebräuchlicher und deshalb für internationale Vergleiche geeigneter. Wegen der zunehmenden Bedeutung selbstständiger Erwerbsarbeit für Arbeitslose hat sie aber auch analytische Vorzüge. Seit 1994 sind Quoten auf der Basis aller zivilen
Erwerbspersonen auch für Landesarbeitsämter und Länder verfügbar, seit 1997 für Arbeitsämter und Geschäftsstellen. Entsprechende Quoten für Männer und Frauen gibt es seit 1995, allerdings nur für das Bundesgebiet und die Bundesländer.
Der Nenner erhält nur die abhängigen zivilen Erwerbstätigen (abh. ziv. ET), d.h. die Summe aus voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschl. Auszubildende), geringfügig Beschäftigten und Beamten (ohne Soldaten). Daraus errechnet sich:
Diese Art der Quotenberechnung hat in Deutschland die längere Tradition. Aus datentechnischen Gründen beziehen sich bisher die Arbeitslosenquoten einzelner Personengruppen regelmäßig nur auf die abhängigen zivilen
Erwerbspersonen.
Die Bezugsgröße für die Berechnung der Arbeitslosenquote wird einmal jährlich - üblicherweise beginnend mit dem Berichtsmonat April - aktualisiert.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit